Geräte‑Retter‑Prämie

Mit der Geräte‑Retter‑Prämie unterstützt der Bund Reparaturen von Elektro‑ und Elektronikgeräten im privaten Haushalt. Ziel der Förderung ist es, die Nutzungsdauer von Geräten zu verlängern und Abfälle zu vermeiden.
Wer kann die Förderung nutzen?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Voraussetzung ist, dass sich das zu reparierende Gerät im privaten Eigentum befindet und nicht geliehen oder gemietet ist.
Welche Leistungen sind förderfähig?
Gefördert werden:
-
- Reparaturen von Elektro‑ und Elektronikgeräten
- Service‑ und Wartungsleistungen
- Kostenvoranschläge für Reparaturen
Die Geräte müssen üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der offiziellen Geräteliste der Geräte‑Retter‑Prämie angeführt sein. Förderfähig sind auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile an förderfähigen Geräten (z. B. mechanische Teile).
Zu den förderfähigen Kosten zählen:
-
- Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten)
- Material‑ und Ersatzteilkosten
- Versandkosten für Ersatzteile
Die vollständige Liste der förderfähigen E-Geräte finden Sie hier.
Wie hoch ist die Förderung?
-
- 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten
- maximal 130 € pro Gerät für Reparatur, Service oder Wartung
- maximal 30 € für einen Kostenvoranschlag
- insgesamt höchstens 130 € pro Gerät (inkl. Kostenvoranschlag)
Der Förderbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Die Anzahl der Bons pro Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind unter anderem:
-
- Smartphones und Handys
- E‑Bikes, PKWs, Elektro‑ und Hybridautos
- Reparaturen im Rahmen von Garantie‑ oder Gewährleistungsansprüchen
- Leistungen, die von Versicherungen ersetzt werden
- Gesetzlich vorgeschriebene Service‑ oder Wartungsarbeiten
- Neukauf oder Austausch von Geräten, Zubehör oder Einzelteilen
- Der alleinige Austausch von Komponenten ohne weitere Reparaturleistung
Beispiele der nicht förderungsfähigen E-Geräte finden Sie hier.
Ablauf der Förderung
Der Geräte‑Retter‑Bon wird online beantragt und ist drei Wochen gültig. Der Rechnungsbetrag wird vor Ort vollständig bezahlt, die Förderung wird anschließend direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.geräte-retter-prämie.at
